Rechtsprechung
   LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74612
LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08 (https://dejure.org/2010,74612)
LG Hagen, Entscheidung vom 27.05.2010 - 4 O 234/08 (https://dejure.org/2010,74612)
LG Hagen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 4 O 234/08 (https://dejure.org/2010,74612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,74612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Allein schon aus diesem Grund durfte die Beklagte nicht darauf vertrauen, dass etwaige Rechtsprechungsgrundsätze zur Anlagevermittlung auf die Anlageberatung übertragen werden können (vgl. OLG I3, Urteil vom 25.01.2010, Az. 31 U 128/09).

    Dies wäre mit den Grundsätzen von Treu und Glauben, die der Vorteilsausgleichung zugrunde liegen, nicht vereinbar (vgl. OLG I3, Urteil vom 25.01.2010, Az. 31 U 128/09).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Entscheidend ist nur, dass tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat, was bereits der Fall ist, wenn der Interessent, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank in Anspruch nehmen will und diese die gewünschte Tätigkeit beginnt (z. B. BGH NJW 1993, 2433; NJW-RR 2007, 925 ).

    Sobald ein Anlageinteressent an eine Bank herantritt, um über eine Kapitalanlage beraten zu werden und bei seiner konkreten Anlageentscheidung beratend unterstützt wird, kommt nach diesen allgemeinen Grundsätzen ein Anlageberatungsvertrag mit dem Bankinstitut zustande (BGH, Urteil v. 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06; grundlegend BGH NJW 1993, 2433).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Im Unterschied zum betont werbenden Auftritt eines Anlagevermittlers, der erkennbar im Interesse des Vertriebs eines Kapitalanlagemodells auftritt, zeichnet den Anlageberater vornehmlich die gegenüber dem Interessenten in Anspruch genommene Unabhängigkeit und Neutralität aus, die sich in einer anlegergerechten Beratung widerspiegelt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114 f.; NJW-RR 2006, 109 f.).

    So hat der BGH nämlich bereits im Urteil NJW-RR 1993, 1114 ff. ausdrücklich klargestellt, dass Stellung und Aufgaben eines Anlagevermittlers und eines Anlageberaters unterschiedlich seien.

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Denn während ein hoheitlich handelnder Beamte die Dienstpflicht hat, gesetzliche Bestimmungen, auch wenn sie ihm unklar erscheinen oder sich eine Anwendungspraxis noch nicht herausgebildet hat, auf den von ihm zu bearbeitenden Fall anzuwenden, geht es vorliegend um eine freie unternehmerische Betätigung der Beklagten, für die sie selbst die Verantwortung zu übernehmen hat (Beschluss des BGH vom 19.02.2009, Az. III ZR 154/08).
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Selbst wenn die Schadensersatzleistung nach § 15 EStG zu versteuern ist, ist unter Berücksichtigung von § 287 ZPO eine nähere Berechnung nur dann geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Klägerin außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2009, Az. III ZR 89/08).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gebe (BGH NJW-RR 1998, 1271 ff.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Ihr ist nur dann zuzumuten, ein ungünstiges Urteil hinzunehmen, obwohl sie nach gegenwärtiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht auf ihrer Seite hat, wenn die daraus für den Gegner erwachsenden Folgen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf die Fortdauer der bisherigen Rechtsprechung zu unbilligen und diesem nicht zumutbaren Härten führen würden (BGHZ 132, 119 ff, Rd. 24, 27).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Darauf, ob die Rückvergütungen einem bestimmten Geschäft unmittelbar zugeordnet oder in gewissen Zeitabständen gezahlt werden, kommt es nicht an (BGH NJW 2007, 1876 ff. unter Bezugnahme auf BGH NJW 2001, 962 ff.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
    Den Urteilen des BGH vom 12.02.2004, Az. III ZR 359/02 (NJW 2004, 1732 ff.) und vom 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02 (NJW 2004, 2378 ff.) kann nicht entnommen werden, dass eine Offenbarungspflicht über Innenprovisionen erst bei Erreichen oder Überschreite eines Schwellenwertes von 15 % angenommen werden könne.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht